Als Fachanwalt für Strafrecht berate ich Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft wie auch vor Gericht in der Strafverteidigung oder Nebenklagevertretung. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, wenn Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird und Sie einen erfahrenen Rechtsbeistand benötigen. Wir blicken zurück auf 30 Jahre Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung unserer Mandanten und zielführende, individuell auf den jeweiligen Fall ausgearbeiteten Strategien zur Verteidigung.
Wir verteidigen Sie auf allen Gebieten des Strafrechts und Nebenstrafrechts, darunter u.a. in den nachfolgenden Bereichen:
Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Körperverletzung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis u.v.m.
Einfache Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Misshandlung von Schutzbefohlenen etc.
Erwerb, Besitz und Einfuhr von Betäubungsmitteln, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Zurückstellung der Strafvollstreckung (§ 35 BtMG), Strafmilderung oder Absehen von Strafe u.v.m.
Sexuelle Belästigung, Sexueller Missbrauch, Sexuelle Nötigung, Exhibitionistische Handlungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Verbreitung pornographischer Schriften einschl. Internetpornographie etc.
Diebstahl, Besonders schwerer Fall des Diebstahl, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Räuberischer Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Räuberische Erpressung, Betrug, Untreue etc.
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden, Erziehungsmaßregeln insb. Weisungen, Zuchtmittel, Verwarnungen, Erteilung von Auflagen, Jugendarrest, Jugendstrafe, Maßregeln der Besserung u. Sicherung etc.
Einschleusen von Ausländern, Unerlaubte Einreise, Missbräuchliche Asylantragstellung, Verwendung falscher Personalien, Unrichtige Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels etc.
Verteidigung im Bußgeldverfahren wegen straßenverkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße, sonstige Ordnungswidrigkeiten, Einspruch gegen Bußgeldbescheid
"In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Rechtsgrundsatz sollten Sie die bestmögliche Beratung und Verteidigung nutzen, um Ihre Rechte in einem Ermittlungsverfahren oder einem Strafprozess für sich geltend zu machen. Gerade im Bereich des Strafrechts, in dem Theorie und Praxis mitunter weit auseinander liegen können, sollten Sie einem Fachanwalt vertrauen, der Sie angemessen berät und in den entscheidenden Situationen Ihre berechtigten Interessen optimal unterstützt. In der Rechtsfindung vor Gericht bestehen oft große Ermessenspielräume, die wir in Ihrem Interesse zu nutzen wissen. Als Anwalt für Strafrecht weiß ich nicht nur, was Ihr gutes Recht ist, sondern versuche die aussichtsreichste Verteidigungsstrategie für Ihren speziellen Fall zu entwickeln. Als Fachanwalt für Strafrecht und für weitere Rechtsgebiete wie Verkehrsrecht und Migrationsrecht biete ich beste Expertise, fundierte Beratung und eine engagierte Vertretung meiner Mandanten gegenüber Polizei bzw. Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
Wählen Sie unseren Kanzleianschluss 0261 41500. In dringenden Fällen, insbesondere bei Durchsuchungen oder Verhaftungen etc. steht Ihnen auch unser 24-h-Notruf 0171 2758904 zur Verfügung.