Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen zielführend außergerichtlich wie auch vor Gericht. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden oder Ihnen eine Verkehrsstraftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird und Sie einen erfahrenen Rechtsbeistand benötigen.
Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten? Wurde Ihnen die Vorfahrt genommen? Ist jemand auf das Heck Ihres Fahrzeuges aufgefahren oder wurde Ihr geparktes Fahrzeug beschädigt. Dann warten Sie nicht ab, was Ihnen die gegnerische Versicherung als Entschädigung anbietet, sondern geben Sie die Schadensachbearbeitung in die professionellen Hände eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht. Und das möglichst bevor die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vollendete Tatsachen schafft (Beispiel Restwertangebot)!
Hat Sie die Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) angeschrieben, weil man Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen will? Insbesondere kann dies passieren, wenn der Vorwurf im Raum steht, unter der Wirkung eines berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug nach § 24 a StVG geführt zu haben. In einem solchen Fall sollten Sie sich alsbald von einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und gegebenenfalls in einem Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde oder in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor Gericht vertreten lassen.
Haben Sie Post von der Bußgeldstelle erhalten ? Wird Ihnen die Begehung einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen? Sollen Sie zu schnell gefahren sein, eine Abstandsunterschreitung oder einen Rotlichtverstoß begangen haben? Droht Ihnen die Verhängung eines Fahrverbots? Dann benötigen Sie einen erfahrenen Fachanwalt am besten für Straf- und Verkehrsrecht zugleich, der sich mit der aktuellen Rechtsprechung sowie den verschiedenen Messverfahren auskennt und möglichst frühzeitig Akteneinsicht fordert, um alle Möglichkeiten einer Verteidigung auszuloten.
Wird Ihnen der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen am Steuer), einer Straßenverkehrsgefährdung oder eines Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) gemacht? Sollen Sie ein Kraftfahrzeug ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis geführt haben oder einen Kennzeichenmissbrauch begangen haben? Will man Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen oder ein Fahrverbot verhängen? Dann sollten Sie frühzeitig die Hilfe und Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, der zudem Fachanwalt für Strafrecht ist, in Anspruch nehmen.
Sie suchen einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Ihre Rechte wahrt und Sie bei der Regulierung eines Schadens gegenüber dem Versicherungsträger kompetent vertritt? Sie sind sich unsicher, ob Sie einen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugschadens beauftragen können? Sie möchten gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben? Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir unterstützen Sie mit hoher Beratungskompetenz und dem Sinn für die richtige Strategie vor Gericht. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und zugleich für Strafrecht biete ich meinen Mandanten gleich eine zweifache Qualifikation, wenn strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt berührt sind - wie etwa bei einer Alkohol- oder Drogenfahrt, Unfallflucht, Fahrlässiger Körperverletzung oder Nötigung im Straßenverkehr etc.
Wählen Sie unseren Kanzleianschluss 0261 41500. In eiligen Fällen steht Ihnen auch unser 24h-Notruf 0171 2758904 zur Verfügung.